Ohne Küstenpatent kann man in Kroatien keinesfalls Boot fahren

Eine Menge träumen davon: Urlaub Kroatien! Ein total gemochtes Urlaubsland ist Kroatien. Besonders die Adriaküste besticht durch ihre Schönheit. Die bildschönen Buchten und die schönen Strände laden hier zu ausgiebigen Bootstouren, zum Sonnenbaden und Relaxen ein. Echte Wasserratten kommen hier voll auf ihre Kosten. Um in seinem Urlaub Kroatien selbst ein Boot zu steuern, benötigt man ein Kroatisches Küstenpatent – so wird der Bootsführerschein in Kroatien genannt. Der Begriff wird in der Bundesrepublik nur für Nachweise innerhalb der Berufsschifffahrt gebraucht. In Kroatien gilt der Begriff allerdings auch für die private Verwendung von Schiffen. Dabei gibt es 4 Abstufungen:

Als Boat Skipper A kann man, ab dem Alter von 16 Jahren, Schiffe von bis zu 7 Metern Länge und einer Leistung von 8 kW steuern. Dabei darf man sich nicht mehr als sechs nautische Meilen von der Seeküste entfernen. Das entspricht dem Fahrtenbereich III. Die Klasse genügt für kürzere Touren im Urlaub Kroatien aus, speziell wenn man keineswegs so viel Übung hat.

Mit dem Küstenpatent Boat Skipper B können Segelboote, Motorboote sowie Jetfahrzeuge bis 30 Bruttoraumzahl (kurz BRZ) gesteuert werden. Die Motorleistung ist hier keinesfalls eingegrenzt. Man kann das Küstenpatent ab einem Alter von 18 Jahren erwerben. Im Urlaub Kroatien kann man mit dem Bootsführerschein die wichtigsten Schiffsarten führen.

Mit der Fahrerlaubnis Boat Skipper C können Boote bis 30 BRZ auch zu kommerziellen Zwecken geführt werden, eine Begrenzung der Motorleistung existiert hier auf keinen Fall. Jedoch ist die Berechtigung immer nur 5 Jahre gültig. Für eine Ausweitung, ist nach Ablauf der Frist, eine neue medizinische Untersuchung vorzulegen.

Das höchste Küstenpatent, der Yachtmeister A, wird für größere Schiffe braucht. Dieses Küstenpatent erlaubt es, Segelschiffe sowie Motorboote bis 100 bzw. 200 BRZ zu privaten bzw. kommerziellen Zwecken zu steuern. Wird der Führerschein gewerblich genutzt, ist er fünf Jahre gültig und auch hier ist nach fünf Jahre eine neuerliche medizinische Untersuchung notwendig.

Kommentieren