Ohne Küstenpatent kann man in Kroatien nicht Boot fahren

Eine Menge träumen davon: Urlaub Kroatien! Ein extrem beliebtes Urlaubsland ist Kroatien. Insbesondere die Adriaküste bei Opatija besticht durch ihre Schönheit. Hier laden bildschöne Buchten und schöne Strände auf keinen Fall bloß zum Sonnenbaden und Relaxen, sondern auch zu ausgiebigen Bootstouren ein. Echte Wasserratten kommen hier total auf ihre Kosten. Um in seinem Urlaub Kroatien selbst ein Boot zu führen, braucht man ein Kroatisches Küstenpatent – so wird der Bootsführerschein in Kroatien genannt. In Deutschland wird der Begriff nur für Nachweise innerhalb der Berufsschifffahrt benutzt. In Kroatien nutzt man den Begriff allerdings sogar für die private Nutzung von Schiffen. Man unterscheidet hier 4 Möglichkeiten:

Als Boat Skipper A ist man berechtigt, ab einem Mindestalter von 16 Jahren, Schiffe mit einer Leistung von bis zu acht kW und einer Länge von bis zu 7 m zu führen. Von der Küste darf man sich dann allerdings nie mehr als sechs nautische Meilen entfernen. Dies entspricht dem Fahrtenbereich III. Diese Klasse reicht für kürzere Touren in Opatija aus, besonders wenn man noch nicht so viel Erfahrung hat.

Segelboote, Jetfahrzeuge sowie Motorboote bis 30 Bruttoraumzahl (BRZ) können durch das Küstenpatent Boat Skipper B geführt werden. Die Motorleistung ist dabei nicht eingegrenzt. Diese Erlaubnis kann man ab 18 Jahren erwerben. Im Urlaub Kroatien kann man mit diesem Bootsführerschein die wichtigsten Schiffsarten steuern.

Die dritte Einstufung ist der Boat Skipper C. Mit der Fahrerlaubnis dürfen Schiffe bis 30 BRZ (ohne Einschränkung der Motorleistung) sogar zu gewerblichen Zwecken geführt werden. Jedoch ist die Erlaubnis immer nur fünf Jahre gültig. Für eine Ausweitung, ist nach Ablauf der Frist, eine erneute medizinische Untersuchung vorzulegen.

Für größere Schiffe, benötigt man das höchste Küstenpatent, den Yachtmeister A. Mit diesem Küstenpatent ist das Führen von Segelschiffen und Motorbooten bis 100 bzw. 200 BRZ zu privaten oder gewerblichen Zwecken gestattet. Auch dabei gilt (wenn der Führerschein gewerblich benutzt wird) die Berechtigung für 5 Jahre mit der nachfolgenden erneuten Untersuchung.

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